Stiftungsrat


Peter Kreiner


RA Kreiner
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Die Würde des Menschen zu achten und zu wahren ist oberstes Primat der Stiftung Pflege.






1970 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, anschließend Studium der Rechtswissenschaften in Münster (Westfalen) und Referendariat beim Niedersächsischen Ministerium der Justiz

1980 Rechtsanwalt in Dortmund mit Vertretungsberechtigung bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

1982 kontinuierliche Erweiterung der Kanzlei um vier weitere Berufsträger

1991 Ernennung zum Notar


Rechtsgebiete

Wirtschaft und Handel,

Kredit einschließlich Leasing und Mietkauf,

Inkasso einschließlich Factoring,

Körperschaften (Kapital- und Personengesellschaften),

Liegenschaften einschließlich Miete und Hausverwaltung,

Nachlassangelegenheiten

Kreiner & Brockhoff
Märkische Straße 90 - 92
D - 44141 Dortmund