Peter Kreiner

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland. Die Würde des Menschen zu
achten und zu wahren ist oberstes Primat der Stiftung
Pflege.
1970 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, anschließend Studium der Rechtswissenschaften in Münster (Westfalen) und Referendariat beim Niedersächsischen Ministerium der Justiz
1980 Rechtsanwalt in Dortmund mit Vertretungsberechtigung bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
1982 kontinuierliche Erweiterung der Kanzlei um vier weitere Berufsträger
1991 Ernennung zum Notar
Wirtschaft und Handel,
Kredit einschließlich Leasing und Mietkauf,
Inkasso einschließlich Factoring,
Körperschaften (Kapital- und Personengesellschaften),
Liegenschaften einschließlich Miete und Hausverwaltung,
Nachlassangelegenheiten