Resolution zur Reform der Pflegeversicherung

     

Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

die Durchsetzung der Pflegeversicherung mit der Einführung von Versicherungsleistungen anstelle von Fürsorgeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ist ein Erfolg für die heute rd. 2 Mio. Pflegebedürftigen und ihre Familien, denn Pflegebedürftigkeit ist nicht länger allein eine Aufgabe der Fürsorge mit der Konsequenz, Sozialhilfeempfänger zu werden. Die Pflegebedürftigen zahlen Beiträge und erhalten dafür Pflegeleistungen von ihrer Pflegekasse und nicht mehr Fürsorge vom Sozialhilfeträger. Damit wird die Pflegebedürftigkeit - ein Schicksal, das jeden treffen kann - solidarisch abgesichert. Der Einzelne wird mit dem Risiko, pflegebedürftig zu werden, nicht mehr allein gelassen. Darin liegt die große sozialpolitische Bedeutung der Pflegeversicherung.

Der größere Teil der Pflegebedürftigen wird heute noch im häuslichen Bereich durch Angehörige gepflegt. Durch den demographischen Wandel und geänderte Bedingungen, wie z.B. die stetige Zunahme von Einpersonenhaushalten, werden sich die familiären Pflegeressourcen erheblich vermindern.

Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der STIFTUNG PFLEGE e.V. Reformen notwendig, um humane Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse auch künftig sicherzustellen. Die Verantwortung für diese Leistungen kann und darf nicht allein auf die Pflegeversicherung beschränkt sein.

Nach Auffassung der STIFTUNG PFLEGE e.V. ist das Pflegerisiko und dessen Vermeidung über verschiedene Verantwortungsträger - in Eigenverantwortung der Bürger und Bürgerinnen und solidarisch - abzusichern.

Die Folgegesetzgebung zu der Einführung der Pflegeversicherung hat bereits zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen beigetragen. Gleichwohl muss nach Ansicht der STIFTUNG PFLEGE e.V. an der Weiterentwicklung, Zukunftssicherung und Finanzierung der solidarischen Pflegeversicherung gearbeitet werden. Ein sachgerechter Ausgleich aus der privaten Pflegeversicherung ist notwendig.

Die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung muss auch in Zukunft erhalten bleiben. Mit den notwendigen Reformen sind konsequent Maßnahmen zu Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung zu ergreifen. Parallel muss die nachhaltige Sicherung der Finanzierung auf eine solide und zukunftsorientierte Grundlage gestellt werden. Es wird darauf ankommen, bei den beabsichtigten Reformen eine Wechselseitigkeit zwischen den politisch gewollten Leistungsverbesserungen und den aktuellen  Finanzmöglichkeiten der Pflegeversicherung zu erreichen.

Die STIFTUNG PFLEGE e.V. beteiligt sich im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen mit ihren Vorschlägen an der Diskussion um die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Hierbei geht es insbesondere um

Realisierung und Ausbau des Pflegezieles „Ambulant vor stationär“

 

Die Sicherstellung der ambulanten Pflege ist aus Sicht der STIFTUNG PFLEGE e.V. nicht nur aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu fördern, sondern vor allem im Interesse der Pflegebedürftigen. Ein möglichst langes Verbleiben in der gewohnten sozialen Umgebung (z.B. auch in alternativen Wohnformen) bietet Chancen auf Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

  • Dynamisierung der Pflegeleistungen

 

Die fehlende Anpassung der im Jahr 1995 festgelegten Leistungen der Pflegeversicherung führt zu einer zunehmenden Realwertminderung, d.h. der Betroffene muss mehr Eigenmittel aufwenden oder den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen. Von daher sind die Leistungen aus Sicht der STIFTUNG PFLEGE e.V. zu dynamisieren. Ansonsten ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl der Sozialhilfeempfänger unter den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu rechnen.

  • Persönliches Budget einräumen

 

Aus Sicht der STIFTUNG PFLEGE e.V. sollen die Leistungen der Pflegeversicherung künftig in Form persönlicher Budgets gewährt werden, sofern die derzeitigen Modellprojekte diese Leistungsart als weitere Versorgungsmöglichkeit bestätigen.

Über die Verwendung des persönlichen Budgets sollen die Pflegebedürftigen in eigener Verantwortung entscheiden, d.h. sie bestimmen, welche Leistungen sie für ihren persönlichen Hilfebedarf für erforderlich halten und ob sie diese Leistungen von Laien- oder professionellen Helferinnen und Helfer, von ambulanten oder stationären Anbietern einkaufen.

  • Pflegebedürftigkeitsbegriff umfassender definieren

 

Voraussetzung für eine humane Pflege und die Vermeidung von Pflegebedarf ist aus Sicht der STIFTUNG PFLEGE e.V. ein ganzheitliches und trägerübergreifendes Pflegekonzept auf der Grundlage eines einheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffes aller Leistungsträger.

Der im SGB XI definierte Pflegebegriff engt das professionell erbrachte Leistungsspektrum auf körperbezogene Verrichtungen ein. So findet weder die allgemeine Beaufsichtigung noch die Kommunikation und systematische geistige Aktivierung von pflegebedürftigen Personen Berücksichtigung im Leistungskatalog.

Die STIFTUNG PFLEGE e.V. fordert daher, den jetzigen Pflegebegriff umfassender zu definieren. Optimal wäre ein einheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff aller Leistungsträger. Zugleich hat die Erhebung der Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und  -prognose zu erfolgen.

 

 
 

Prof. Christel Bienstein                                                        Klaus H. Richter
(Vorstandsvorsitzende)                                              (Vorsitzender des Kuratoriums)

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