VERTRAUTE PERSONEN K…NNEN GENESUNG WESENTLICH UNTERST†TZEN . Zu Projekt 2.
Mit einer bundesweiten Initiative will die Stiftung Pflege e.V. entgegenkommende Besuchsregelungen auf den
Intensivstationen der Krankenhäuser etablieren. Die Einbeziehung von Angehörigen, Freunden und vertrauten
Menschen trägt wesentlich zur Genesung von Patienten bei, die aufgrund ihres kritischen Gesundheitszustandes auf
Intensivstationen behandelt werden. Ein von der Stiftung Pflege e.V. durchgeführtes Expertengespräch und eine
bundesweite Erhebung zu Besuchsregelungen auf Intensivstationen hat ergeben, dass diese von Krankenhaus zu
Krankenhaus völlig unterschiedlich gehandhabt werden. Oft kämpfen Angehörige mit unüberwindlichen Hürden,
um ans Krankenbett zu gelangen.

Rund 2 Millionen Menschen werden jährlich in den etwa 20.000 Betten der Intensivstationen deutscher
Krankenhäuser behandelt. Die meisten davon haben durch die moderne High-Tech-Medizin hervorragende
Chancen, wieder völlig zu genesen. Wissenschaftlich belegt ist zudem, dass jeder Mensch in einer solchen
gesundheitlichen Krisensituation von der Anwesenheit und vom Beistand nahe stehender Personen profitiert. Diese
vermitteln das Gefühl von Schutz und Vertrautheit und stellen eine wichtige Verbindung zur Außenwelt dar. Um so
erstaunlicher, dass Angehörigen und vertrauten Personen in einigen Krankenhäusern der Zugang zum Krankenbett
durch strenge Regeln und oft nicht nachvollziehbare Gründe erschwert wird.

Mit der jetzt gestarteten Initiative wirbt die Stiftung Pflege e.V. bei den Krankenhäusern für flexible und
patientenfreundliche Besuchsmöglichkeiten. Gleichzeitig hat sie – in Anlehnung an die „Charta der hilfe- und
pflegebedürftigen Menschen“ (Runder Tisch Pflege 2005) – konkrete Rechte der Intensivpatienten formuliert, die
nach Möglichkeit in Form einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht rechtzeitig schriftlich festgehalten
werden sollten.

Diese Rechte der Intensivpatienten sollen Angehörigen dabei helfen, mögliche Hürden zu überwinden und
verbindliche und dauerhafte Besuchsregeln mit den Mitarbeitern der Intensivstationen zu vereinbaren. Die
Stiftung Pflege e.V. rät Angehörigen, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen am Besuch des Patienten gehindert
werden, das Gespräch mit Vorgesetzten/Patientenvertretern zu suchen. Um Schwierigkeiten jedoch von vornherein
zu vermeiden, appelliert die Stiftung an die Verantwortlichen, die Initiative zu unterstützen und ihre
Besuchszeitenregelungen auf die Bedürfnisse von Patienten und Angehörigen anzupassen. Sie fordert dazu auf, den
Besuch von Angehörigen als Teil des therapeutischen Konzeptes zu verstehen, der entscheidend zur schnellen
Genesung des Patienten beiträgt.

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