Die Stiftung Pflege
e.V. ist ein
rechtfähiger eingetragener Verein, gegründet in Dortmund im
Jahr 1984 als "Stiftungsfonds für Pflegeforschung und
-entwicklung e.V.", und im Jahr 2004 umbenannt in "Pflege
e.V." mit Verlegung des Sitzes nach Berlin.
Die Stiftung Pflege e.V. ist von der Finanzverwaltung
wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung von der
Körperschaftssteuer und anderen Steuern befreit und daher -
wie der Volksmund es nennt - "gemeinnützig". Die
Satzungszwecke, für die die Gemeinnützigkeit erteilt ist,
finden Sie hier .
Zuwendungen an den Pflege e.V. sind bis zu 10% der zu
versteuernden Einkünfte steuerlich absetzbar. D.h., bei
einem zu versteuernden Jahreseinkommen von z.B. 50.000 EURO
können Sie eine Spende von 5.000 EURO steuerlich geltend
machen.
Über die Zuwendungen eines Jahres - egal ob als
Fördermitglied oder Spender - erhalten Sie jeweils im
Januar des Folgejahres unaufgefordert eine
Zuwendungsbestätigung, die Sie Ihrer Steuererklärung
beifügen können. Durch die Steuererstattung, die Sie
dadurch erhalten, fördert der deutsche Staat Ihr Engagement
für die Pflege!
Der Pflege e.V. lässt ihren - freiwillig - nach dem
Handelsgesetzbuch erstellten Jahresabschluss nicht nur von
der Finanzverwaltung, sondern auch durch einen vereidigten
Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren. Unsere
Rechnungslegung entspricht also der einer großen
börsennotierten Aktiengesellschaft, die ihren Aktionären -
so wie wir unseren Förderern - genauestens
rechenschaftspflichtig ist.
Darüber hinaus wacht unser Fachbeirat aus anerkannten
Fachleuten darüber, dass die Mittel des Pflege e.V. sach-
und zeitgemäß für die dringlichsten Aufgaben im Bereich der
Pflege eingesetzt werden.