Die Stiftung Pflege e.V. ist ein rechtfähiger eingetragener Verein, gegründet in Dortmund im Jahr 1984 als "Stiftungsfonds für Pflegeforschung und -entwicklung e.V.", und im Jahr 2004 umbenannt in "Pflege e.V." mit Verlegung des Sitzes nach Berlin.

Die 
Stiftung Pflege e.V. ist von der Finanzverwaltung wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung von der Körperschaftssteuer und anderen Steuern befreit und daher - wie der Volksmund es nennt - "gemeinnützig". Die Satzungszwecke, für die die Gemeinnützigkeit erteilt ist, finden Sie hier .
Zuwendungen an den Pflege e.V. sind bis zu 10% der zu versteuernden Einkünfte steuerlich absetzbar. D.h., bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von z.B. 50.000 EURO können Sie eine Spende von 5.000 EURO steuerlich geltend machen.

Über die Zuwendungen eines Jahres - egal ob als Fördermitglied oder Spender - erhalten Sie jeweils im Januar des Folgejahres unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung, die Sie Ihrer Steuererklärung beifügen können. Durch die Steuererstattung, die Sie dadurch erhalten, fördert der deutsche Staat Ihr Engagement für die Pflege!

Der Pflege e.V. lässt ihren - freiwillig - nach dem Handelsgesetzbuch erstellten Jahresabschluss nicht nur von der Finanzverwaltung, sondern auch durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren. Unsere Rechnungslegung entspricht also der einer großen börsennotierten Aktiengesellschaft, die ihren Aktionären - so wie wir unseren Förderern - genauestens rechenschaftspflichtig ist.

Darüber hinaus wacht unser Fachbeirat aus anerkannten Fachleuten darüber, dass die Mittel des Pflege e.V. sach- und zeitgemäß für die dringlichsten Aufgaben im Bereich der Pflege eingesetzt werden.