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Der Aspekt des Schützens wird von den Betroffenen besonders mit Situationen in Verbindung gebracht, in denen sie sich der Institution ausgeliefert fühlen. Hier stellen sich Angehörige vor die Betroffenen und handeln anwaltschaftlich. Es gilt, Interessen der Betroffenen zu vertreten, sowie deren Individualität und Identität zu erhalten. Durchsetzungsvermögen, die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich auf ein Kräftemessen mit Professionellen einzulassen und zu kämpfen, werden dabei als wesentliche Voraussetzungen benannt. Ein Interviewpartner charakterisiert seine Frau als „dominierende Persönlichkeit“, die auch „die Tür eingetreten“ hätte, wenn man ihr den Zutritt zu ihm verwehren würde. In diesem Zusammenhang erinnert er eine Situation, in der seine Frau sich geweigert hat, die IS zu verlassen, was in ihm ein starkes Gefühl von Sicherheit auslöst: „da wusste ich, „die ist jetzt da(!), jetzt is in Ordnung. jetzt läuft das“. also wenn dir so was widerfährt und du hast keinen, auf den du dich verlassen kannst, dann bisse(!) verlassen. weil dann kommste in so ne Maschinerie rein. du wirst verwaltet(!). ne?“. So aber erwachsen Dankbarkeit und Entspannung aus dem Vertrauen in die Ehefrau: „dann lehnste dich schon etwas entspannter zurück weil einer(!) passt auf dich auf. „Gott sei Dank is einer da der dich kennt(!)“.der boxt dich hier raus“. ne wirklich. da kannste nur dankbar sein wenne so einen hast“.

Die vierte Eigenschaft ist durch den Begriff pflegen gekennzeichnet. Angehörige beteiligen sich auch aktiv an pflegerischen Tätigkeiten. Ein Interviewpartner sagt während des Gesprächs zu seiner Frau: „ihr ward ja nicht nur Besucher, so war’s ja nicht, sondern die haben ja richtig mitgeholfen“ und beendet die Schilderung einer Situation, in der er sich Pflegenden gegenüber ausgesprochen lobend äußert mit den Worten, „aber wie gesagt, das intensivste, intensivste(!) Pflege hatte ich durch meine Familie“.

Teil II: Grenzen von Besuch

 
Ohne diesen Ergebnisteil tiefer zu beleuchten, sollen daraus zwei zentrale Aspekte angesprochen werden:
Angehörige sind kein Besuch und im Kontrast dazu werden Grenzen von Besuch thematisiert. 
 
Die existentielle Bedeutung der Angehörigen, die im ersten Ergebnisteil herausgearbeitet wurde, das damit verbundene Gefühl von Zugehörigkeit sowie die Selbstverständlichkeit, mit der die Betroffenen die Anwesenheit und das Handeln ihrer Angehörigen beschreiben, machen deutlich, dass die vertrautesten Personen nicht als Besucher wahrgenommen werden. Ein Interviewpartner stellt fest, dass Angehörige keine Besucher sind mit den Worten:
„wenn einer nur fünf Tage da ist der muss nicht Besuch haben. das reicht wenn die Frau oder die Kinder da sind“
 
In allen Interviews wird deutlich, dass Grenzen in bezug auf Besuch und Besuchende gesetzt werden. Offene Türen ohne Einflussmöglichkeit will niemand. Einschränkung von Besuchern steht dabei immer im Zusammenhang mit sozialen Rollen und Vertrautheit zwischen Menschen. Je schlechter es den Betroffenen geht, je mehr sie sich mit sich selbst und ihrer Erkrankung auseinandersetzen, je ungeschützter und ausgelieferter sie sich fühlen, desto eingegrenzter wird der Kreis derer, die willkommen sind und gebraucht werden. Das äußert sich in Unbehagen über anwesenden Besuch bis hin zu Entscheidungen, niemandem Zutritt gewähren zu wollen.

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